Begrenzung der Gesprächslänge bei Mehrwertnummern (0900, 22er, 118er)
Heute tritt eine europaweite Gesetzesänderung in Kraft, die für jeden Anbieter von Mehrwertnummern, insbesondere von 0900-Nummern und der 22er-Gasse von größter Wichtigkeit ist. Die neue Regelung soll den Anrufer vor zu hohen Kosten und den Linebetreiber vor extremen Ausfällen schützen.
Ab sofort darf ein Gespräch auf einer deutschen 0900, einer 22er- oder 118xy-Servicenummer den Anrufer nicht mehr als 50 Euro kosten. Sobald dieser (Brutto-) Betrag erreicht ist, wird das Gespräch getrennt, spätestens jedoch nach 60 Minuten .
Für eine Österreichische 0900-Nummer gilt: Über 2,20 Euro/Minute muss das Gespräch nach 30 Minuten getrennt werden, bei Tarifen unter 2,20 Euro/min erst nach 60 Minuten.
Zur Information hört der Anrufer kurz vor Erreichen der 50 Euro-Grenze eine Ansage mit der Begründung. Anschließend kann er erneut anrufen.
Da bei einem Gespräch der Betrag über 50 Euro nicht mehr abgerechnet wird, muss die Trennung frühzeitig erfolgen.
Diese neuen Regeln gelten für alle Festnetzanrufe auf deutschen und österreichischen 0900-Nummern, sowie für die 22er- und die 11er-Gasse. Sie sind also unabhängig vom Netzbetreiber oder Anbieter.
Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind ausgenommen, da hier bei der Abrechnung nicht das offline-Billing-Verfahren mit Rückforderungen zum tragen kommt.
Für die Schweizer Servicenummern findet das Gesetz keine Anwendung, da es sich um eine europäische Richtlinie handelt.