Korrekte Tarifangaben bei Servicenummern
Wir stellen diese Informationen nach unserem besten Wissen und Gewissen zur Verfügung. Für Fehler oder Missverständnisse haften wir nicht.
I. Tarifangaben 0900 In- und Ausland
1. Schriftgröße:
- Deutschland und Österreich: Schriftgröße der Tarifangabe darf kleiner sein als die der Servicenummer. Sie muss jedoch gut lesbar sein!
- Schweiz: exakt die gleiche Schriftgröße wie die Servicenummer. Erlaubt ist: die Nummer darf fett gedruckt sein, und die Tarifangabe nicht. Relevant ist die Schriftgröße!
2. Tarif immer mit Währungsangabe (Achtung: Schweizer Nummern laufen in sFr)
3. Tarif immer in unmittelbarer Nähe zur Servicenummer
- D und A: Zugehörigkeit zum Tarif muss eindeutig zuzuordnen sein
- Schweiz: direkt hinter oder direkt unter der Servicenummer, d.h. in unmittelbarer Nähe zur Nummer, ohne anderen Text dazwischen.
4. Schreibweise der Nummer:
- Deutschland und Österreich: keine speziellen Vorgaben
- Schweiz: die 0901 (diese ersten 4 Ziffern) müssen zusammen geschrieben, aber vom Rest der Nummer deutlich getrennt sein, z.B. mit einem Leerzeichen, einem Punkt oder Strich, also 0901 xxxxxx oder 0901-xxxxxx
5. Zusatz “aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend”/ “ab Festnetz, Mobilfunktarif abweichend”
- für Deutschland und für die Schweiz Pflicht
- Schriftgröße MUSS genauso groß sein wie die Servicenummer!
- Schweiz: der Zusatz sollte möglichst NICHT abgekürzt werden.
Folgende Schreibweise bietet sich z.B. grundsätzlich an (Tarife ggf abweichend):
D: 0900 xxxxxxx (1,79 Eur/Min.)*
A: 0900 xxxxxxx (2,17 Eur/Min.)*
CH:0901 xxxxxx (2,50 sFr/Min.)*
* aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend
II. Tarifangaben 0180-1, 0180-3 und 0180-5
Bei den genannten 0180-Nummer wurde ein Höchstpreis aus dem Mobilfunk festgelegt. Dieser beträgt 0,42 Euro/min. In der Werbung muss der Preis genannt werden und der Höchstpreis aus dem Mobilfunk.
Beispiel:
0,14 Euro/Min a.d. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min
Bitte nehmen Sie diese Regelungen im eigenen Interesse ernst. Kommt es zu Beschwerden, können die Servicenummern im schlimmsten Fall entzogen und für 6 Monate gesperrt werden, danach Neuantrag bei der Behörde mit allen anfallenden Einrichtungsgebühren; und es fallen besonders in der Schweiz empfindliche Gebühren an (derzeit 560 sFr = je nach Wechselkurs, ca. 380,- Euro).
