So wie ein gut besuchtes Restaurant auch einen wesentlich einladenderen Eindruck macht als viele leere Tische, wirkt auch ein Portal mit regelmäßig telefonierenden Mitarbeitern attraktiver auf potentielle Neuanrufer, als freie Berater, die über einen längeren Zeitraum kein Gespräch erhalten. Aus diesem Grund bieten wir nun auch die Möglichkeit an, dass sich Mitarbeiter, die nur kurz abwesend sind, vorübergehend auf "besetzt" stellen können anstatt sich komplett abzumelden. So erscheint ihr Portal im Internet, Teletext oder jeder anderen Schnittstelle wesentlich besser frequentiert und gleichzeitig wird verhindert, dass Anrufe durchgestellt werden, die nicht angenommen werden können. Eine genaue Beschreibung zu diesem leicht verständlichen und sehr hilfreichem Tool finden Sie hier:
Sehr geehrte Kunden,
wir berichteten kürzlich von Abmahnungen einer Anwaltskanzlei. Nun ist eine neue Abmahnung bekannt geworden, bei der bemängelt wurde, dass auf der Internetseite der Line bei den Prepaid-Karten keine Gültigkeitsdauer angegeben wird. Begründung: Gutscheine müssen eine Gültigkeit aufweisen. Hier handelte der Abmahner voreilig. Bei Prepaidkarten handelt es sich nämlich NICHT um Gutscheine, sondern eben um Prepaidkarten. Und diese dürfen nicht verfallen. Sie haben also keine Gültigkeitseinschränkung. Ein Hinweis wie "Die Prepaidkarten fallen nicht unter eine Gültigkeitsbeschränkung" o.ä. kann also nicht schaden, um einer Abmahnung von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Sicherheitshalber erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei einem versierten Rechtsanwalt, was Sie auf der Internetseite anzugeben haben. Siehe dazu z.B. diese Seite: http://www.prepaid-sparer.de/prepaid-gueltigkeit.html Zweitens kam noch eine Frage bezüglich AGB auf. AGBs sind KEINE Pflicht, aber man hat eine Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern, die je nach Angebot unterschiedlich ist - z.B. besteht bei Onlineangeboten eine Pflicht darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. hier: http://rechtsanwalt-schwenke.de/kann-man-wegen-fehlender-agb-abgemahnt-werden/ und auf anderen Seiten - wir empfehlen jedoch auf alle Fälle, einen Fachanwalt für den Bereich Internet und Telekommunikation zu konsultieren, um gegen eine Abmahnung gefeit zu sein. Auf der www.abmahnungs-ticker.de und deren Unterseite www.abmahnungs-ticker.de/tag/agb z.B. finden Sie ebenfalls konkrete Hinweise und können eine Beratung in Anspruch nehmen. Mit herzlichen Grüßen, Ihr KasCada-Team
Sehr geehrte Linebetreiber,
aus gegebenem Anlass informieren wir Sie, dass momentan eine Kanzlei gezielte Abmahnaktionen gegen Lines mit Internetseiten durchführt. Um einer Abmahnung und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Internetseiten auf etwaige Schwachstellen zu prüfen.
Was von der Abmahnkanzlei u.a. bemängelt wird:
1.Das Fehlen dieses Satzes: ”Bei Inanspruchnahme unseres Dienstes über kostenpflichtige Servicerufnummern die von Nutzern direkt und unmittelbar angerufen werden besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 7 BGB. ”
2. In den AGB muss stehen, dass die genannten Preise Bruttopreise sind und die jeweils gültige Mehrwertsteuer beinhalten. Bitte fügen Sie dies sicherheitshalber ein.
2. Im Impressum muss eine e-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer angegeben sein. Hat das Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID, dann muss diese in das Impressum.
Unsere Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Am Besten lassen Sie Ihre Internetseite, besonders Ihre AGB und das Impressum, von einem Rechtsanwalt überprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr KasCada-Team
Ab sofort steht Ihnen eine neue Funktion zur Verfügung, mit der Sie die “Erstanrufer” auf Ihrer Line herausfiltern können – ein wichtiges Werkzeug für eine bessere Kontrolle Ihrer Marketingaktivitäten.
Profitieren Sie von den Vorteilen der 22er Gasse und bieten Ihren Anrufern vom Mobilfunk eine Servicenummer mit einem kundenfreundlicheren Tarifsystem. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Endkunden die 22369 sehr gerne annehmen, die Line damit wesentlich attraktiver wird und es bei entsprechender Bewerbung zu einer deutlichen Umsatzsteigerung im Mobilfunkbereich kommt.
Im Folgenden informieren wir über die Funktionsweise und Konditionen unserer 22369-Nummer.
Der Anrufer wählt die 22369 und wird vom automatischen Sprachsystem (IVR) aufgefordert eine PIN einzugeben mit der er direkt zu Ihrer Line geschaltet wird.
Der Vorteil der 22er Gasse: aus allen Netzen zahlen die Anrufer den gleichen Tarif, nämlich nur 1,99 Eur/min. Anders als bei den 0900-Nummern, bei denen jeder Mobilanbieter einen eigenen Tarif hat, der meist deutlich höher liegt.
Über diese Nummer können Ihre Kunden Sie per Handy also günstiger erreichen als über die 0900-Nummer.
Wichtig: diese Nummer ist NICHT vom Festnetz erreichbar!
Die Auszahlung beträgt – grundsätzlich gesichert, da Anrufe nur vom Mobilfunk:
0,86 Eur/Min. (= 1,02 brutto) ab 5000 Min. gesamt auf der Line;
und 0,84 Eur/min (= 1,00 brutto) unter 5000 Min. gesamt auf der Line.
Das ist aufgrund des niedrigeren Anrufertarifs von 1,99 Eur/min. zwar weniger Auszahlung als bei den 0900-Nummern.
Doch es gibt unschätzbare Vorteile für Sie:
Laut unserem Kooperationspartner haben viele Lines ihren Umsatz mit einer 22-Nummer deutlich gesteigert, da die Mobilfunkanrufer diese Nummer sehr gerne und viel anrufen und die Haltezeiten deutlich länger sind.
Denn hier gibt es klar definierte Kosten in akzeptablem Rahmen und KEINE 0900-Nummer.
Und noch ein großer Pluspunkt: bisher können nur wenige Lines diese Nummer anbieten. Denn die Nummer an sich ist derartig teuer, dass nur wenige sie sich leisten können. Hier geht es auch nur, da KasCada diese Kosten trägt und Sie nur eine ganz geringe Gebühr zahlen müssen.
Die Konditionen wie Auszahlung, Einrichtung, Mindernutzung und eine Kurzerklärung sind auf www.kascada.com/preise/ abrufbar.
Hier das Wichtigste zusammengefasst:
Einrichtung Einzelnummer: 19,- Eur
Mindernutzung bei unter 1000 Min./Monat: 9,- Eur
Es ist möglich, für mehrere Mitarbeiter auch Nummernblöcke zu definieren.
z.B. Einrichtung 1000er Block: 59,- Eur
Mindernutzung bei unter 1000 Min./Monat: 19,- Eur für den Geamtblock.
Gesicherte Auszahlung: bei Anrufen von Mobilfunk sind die Auszahlungen seitens der Mobilfunkanbieter generell gesichert.
Deshalb keine Auswahlmöglichkeit ungesicherte/gesicherte.
Bei Interesse melden Sie sich bitte einfach telefonisch unter der 0800 188 188 7 oder per Mail an service@kascada.com.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr KasCada-Team
Ab sofort können Sie indiviuelle Vermittlungsansagen auf Ihrer Line oder auch bei einzelnen Servicenummern direkt und kostenlos eingeben.
Die Ansage wird dann von einer automatisierten Stimme gut verständlich vorgetragen.
Die Vermittlungsansage hört der Berater bevor er mit dem Anrufer verbunden wird.
Die bei uns in der Grundeinstellung definierte Standardansage lautet “Anruf von Servicenummer”.
Sehr geehrte Kunden ,
liebe Linebetreiber,
zur Feier unseres Firmenjubiläums haben wir ein ganz besonderes Werbeschmankerl für Sie.
Anfang des Jahres hatten wir die Beilage, die wir exklusiv in der Schweiz der Astrowoche beigelegt haben – und hatten Ihnen sozusagen als nachträgliches Weihnachtsgeschenk eine Anzeige in einer ähnlichen Beilage für den deutschen Markt versprochen.
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Korrekte Tarifangaben bei Servicenummern
Wir stellen diese Informationen nach unserem besten Wissen und Gewissen zur Verfügung. Für Fehler oder Missverständnisse haften wir nicht.
I. Tarifangaben 0900 In- und Ausland
1. Schriftgröße:
- Deutschland und Österreich: Schriftgröße der Tarifangabe darf kleiner sein als die der Servicenummer. Sie muss jedoch gut lesbar sein!
- Schweiz: exakt die gleiche Schriftgröße wie die Servicenummer. Erlaubt ist: die Nummer darf fett gedruckt sein, und die Tarifangabe nicht. Relevant ist die Schriftgröße!
2. Tarif immer mit Währungsangabe (Achtung: Schweizer Nummern laufen in sFr)
3. Tarif immer in unmittelbarer Nähe zur Servicenummer
- D und A: Zugehörigkeit zum Tarif muss eindeutig zuzuordnen sein
- Schweiz: direkt hinter oder direkt unter der Servicenummer, d.h. in unmittelbarer Nähe zur Nummer, ohne anderen Text dazwischen.
4. Schreibweise der Nummer:
- Deutschland und Österreich: keine speziellen Vorgaben
- Schweiz: die 0901 (diese ersten 4 Ziffern) müssen zusammen geschrieben, aber vom Rest der Nummer deutlich getrennt sein, z.B. mit einem Leerzeichen, einem Punkt oder Strich, also 0901 xxxxxx oder 0901-xxxxxx
5. Zusatz “aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend”/ “ab Festnetz, Mobilfunktarif abweichend”
- für Deutschland und für die Schweiz Pflicht
- Schriftgröße MUSS genauso groß sein wie die Servicenummer!
- Schweiz: der Zusatz sollte möglichst NICHT abgekürzt werden.
Folgende Schreibweise bietet sich z.B. grundsätzlich an (Tarife ggf abweichend):
D: 0900 xxxxxxx (1,79 Eur/Min.)*
A: 0900 xxxxxxx (2,17 Eur/Min.)*
CH:0901 xxxxxx (2,50 sFr/Min.)*
* aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend
II. Tarifangaben 0180-1, 0180-3 und 0180-5
Bei den genannten 0180-Nummer wurde ein Höchstpreis aus dem Mobilfunk festgelegt. Dieser beträgt 0,42 Euro/min. In der Werbung muss der Preis genannt werden und der Höchstpreis aus dem Mobilfunk.
Beispiel:
0,14 Euro/Min a.d. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min
Bitte nehmen Sie diese Regelungen im eigenen Interesse ernst. Kommt es zu Beschwerden, können die Servicenummern im schlimmsten Fall entzogen und für 6 Monate gesperrt werden, danach Neuantrag bei der Behörde mit allen anfallenden Einrichtungsgebühren; und es fallen besonders in der Schweiz empfindliche Gebühren an (derzeit 560 sFr = je nach Wechselkurs, ca. 380,- Euro).
Hier haben Sie einen zusätzlichen interessanten Überblick was auf Ihrer Line passiert. Anders als in der Statistik geht es hier um die ausgehenden Rufe, also nicht um die tatsächlich geführten Gespräche wie in der Statistik, sondern um die Rufe an die Mitarbeiter. Hier finden Sie auch entgangene Anrufe und was passiert ist bevor ein Mitarbeiter das Gespräch angenommen hat. Sie sehen wie viele Gespräche Ihre Mitarbeiter annehmen und wie lange sie dafür brauchen, und wie oft Gespräche nicht angenommen werden. Sie sehen auch ob ein Gespräch komplett verloren war oder von einem anderen Mitarbeiter angenommen wurde.
Sie finden diese Funktion unter dem Menüpunkt ‘Rufe’, sowohl bei der Line für alle Ihre Servicenummern zusammen, als auch bei den jeweiligen Servicenummern einzeln. Continue reading »
In der Statistik können nun auch die nicht angenommenen Gespräche gezählt und angezeigt werden:

Diese werden im EVB (Einzelverbindungsnachweis) angezeigt und können dann durch einen Klick links auf die Zeile (Datum) genauer angesehen werden.

Im Monitor sehen Sie nun nicht nur die laufenden Gespräche, den Anrufer, die Servicenummer, das gewählte Ziel, sondern weitere nützliche Informationen: In der linken Spalte steht die Startzeit des Gespräches, wenn nötig, aber auch weitere interessante Zeiten. Bei der Servicenummer wird nun auch die Durchwahl, soweit gewählt, angezeigt.
Was ist das Prepaid-Minuten-Kartensystem?
Das Prepaid-Minuten-Kartensystem besteht aus virtuellen Telefonkarten mit einem Minutenguthaben, welches der Anrufer abtelefonieren kann.
Hier finden sie eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen einer neuen Karte:
Amtsblattmitteilung der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Kunden, liebe Linebetreiber,
dieses Schreiben haben wir (leicht abgewandelt) selbst vor
einigen Tagen erhalten und sind verpflichtet, es an Sie weiter zu geben:
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Der bewährte bisherige Monitor wurde nun durch einen neuen ersetzt, der einige Interessante neue Funktionen bereithält.

wir berichteten kürzlich von Abmahnungen einer Anwaltskanzlei.
Nun ist eine neue Abmahnung bekannt geworden, bei der bemängelt wurde,
dass auf der Internetseite der Line bei den Prepaid-Karten keine
Gültigkeitsdauer angegeben wird.
Begründung: Gutscheine müssen eine Gültigkeit aufweisen.
Hier handelte der Abmahner voreilig.
Bei Prepaidkarten handelt es sich nämlich NICHT um Gutscheine,
sondern eben um Prepaidkarten. Und diese dürfen nicht verfallen.
Sie haben also keine Gültigkeitseinschränkung.
Ein Hinweis wie "Die Prepaidkarten fallen nicht unter eine
Gültigkeitsbeschränkung" o.ä. kann also nicht schaden, um einer
Abmahnung von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Sicherheitshalber
erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei einem versierten Rechtsanwalt,
was Sie auf der Internetseite anzugeben haben.
Siehe dazu z.B. diese Seite:

