Neue Bestimmungen bei Schweizer Mehrwertnummern

© niroworld - Fotolia
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Der Schweizerische Bundesrat hat einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz bei Mehrwertnummern unternommen, indem er die Bestimmungen bezüglich der Bewerbung von Servicenummern geändert hat:

Ab 1.Juli 2015 darf bei einer Schweizerischen 090x-Nummer nur noch der Preis verrechnet werden, der angegeben ist – ohne Zuschläge. Damit müssen die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz faktisch dem Festnetzpreis entsprechen.

Für den Nummerninhaber bedeutet dies, dass der bisher verpflichtende Zusatz „ab Festnetz“ für die Schweiz wegfällt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diesen Zusatz ab dem 1.Juli 2015 bei den Schweizer Mehrwertnummern aus allen Anzeigen herauszunehmen – schon in Ihrem eigenen Interesse, um deutlich zu machen, dass Mobilfunknutzer keine erhöhten Kosten zu erwarten haben.
Bei den deutschen Nummern muss der verpflichtende Hinweis „aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk abweichend“ aber unbedingt bestehen bleiben.

Genaue Hinweise zu den aktuelle Vorschriften über die Tarifangaben bei Servicenummern finden Sie hier.

Die Preisbekanntgabeverordnung, eine Übersicht zu den Neuerungen und Details zu den Änderungen der Bestimmungen finden Sie hier unter Punkt 4.