Korrekte Tarifangaben bei Servicenummern

Wir stellen diese Informationen nach unserem besten Wissen und Gewissen zur Verfügung. Für Fehler oder Missverständnisse haften wir nicht.

I. Tarifangaben 0900 In- und Ausland


1. Schriftgröße:

- Deutschland und Österreich: Schriftgröße der Tarifangabe darf kleiner sein als die der Servicenummer. Sie muss jedoch gut lesbar sein!

- Schweiz: exakt die gleiche Schriftgröße wie die Servicenummer. Erlaubt ist: die Nummer darf fett gedruckt sein, und die Tarifangabe nicht. Relevant ist die Schriftgröße!

2. Tarif immer mit Währungsangabe (Achtung: Schweizer Nummern laufen in sFr)

3. Tarif immer in unmittelbarer Nähe zur Servicenummer

- D und A: Zugehörigkeit zum Tarif muss eindeutig zuzuordnen sein

- Schweiz: direkt hinter oder direkt unter der Servicenummer, d.h. in unmittelbarer Nähe zur Nummer, ohne anderen Text dazwischen.

4. Schreibweise der Nummer:

- Deutschland und Österreich: keine speziellen Vorgaben

- Schweiz: die 0901 (diese ersten 4 Ziffern) müssen zusammen geschrieben, aber vom Rest der Nummer deutlich getrennt sein, z.B. mit einem Leerzeichen, einem Punkt oder Strich, also 0901 xxxxxx oder 0901-xxxxxx

5. Zusatz “aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend”/ “ab Festnetz, Mobilfunktarif abweichend”

- für Deutschland und für die Schweiz Pflicht
- Schriftgröße MUSS genauso groß sein wie die Servicenummer!
- Schweiz: der Zusatz sollte möglichst NICHT abgekürzt werden.

Folgende Schreibweise bietet sich z.B. grundsätzlich an (Tarife ggf abweichend):

D: 0900 xxxxxxx (1,79 Eur/Min.)*
A: 0900 xxxxxxx (2,17 Eur/Min.)*
CH:0901 xxxxxx (2,50 sFr/Min.)*

* aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend

II. Tarifangaben 0180-1, 0180-3 und 0180-5

Bei den genannten 0180-Nummer wurde ein Höchstpreis aus dem Mobilfunk festgelegt. Dieser beträgt 0,42 Euro/min. In der Werbung muss der Preis genannt werden und der Höchstpreis aus dem Mobilfunk.

Beispiel:
0,14 Euro/Min a.d. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min

Bitte nehmen Sie diese Regelungen im eigenen Interesse ernst. Kommt es zu Beschwerden, können die Servicenummern im schlimmsten Fall entzogen und für 6 Monate gesperrt werden, danach Neuantrag bei der Behörde mit allen anfallenden Einrichtungsgebühren; und es fallen besonders in der Schweiz empfindliche Gebühren an (derzeit 560 sFr = je nach Wechselkurs, ca. 380,- Euro).

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Kamran v.Kleist

  2 Antworten zu “Korrekte Tarifangaben”

Kommentare (2)
  1. Auf welchen Paragraphen wird sich hier bezogen

    Mit freundlichen Grüßen

    jemi

    • Ich würde gerne auf eine Seite der BACOM verweisen, das Problem ist nur, dass der Link sich dauernd ändert.

      Ansonsten beruhen die Angaben aus Gesprächen und Empfehlungen der BACOM.
      Vieles ist nicht so explizit festgelegt, wurde aber angemahnt.

      Sprich: Man muss sich nicht an alles hier halten, riskiert dann aber eine ziemlich teure Verwarnung,
      gegen die man dann natürlich Rechtsmittel einlegen kann. Die Bearbeitungsgebühren müssen
      aber in jedem Fall gezahlt werden.

      Daher raten wir unseren Kunden, einfach Ärger aus dem Weg zu gehen und
      unsere Erfahrung zu nutzen.

      Mir wäre es natürlich auch lieber, wenn man nicht alles übertreiben
      und Leerzeichen zählen müsste, und ich fände es auch wichtiger mehr auf die
      schwarzen Schafe zu achten, die im Fernsehen zwar eine größere Schrift verwenden,
      diese aber absichtlich unscharf darstellen, oder gegen die Abofallen vorzugehen …
      Aber es ist auch richtig so, dass darauf geachtet wird, die Tarife korrekt anzugeben.
      Für die Schweiz muss man eben nur etwas mehr machen, als es tatsächlich vorgeschrieben ist.

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