Tarifangaben für die Schweiz

Da es in letzter Zeit immer wieder Beschwerden der Schweizer Aufsichtsbehörde BAKOM gegeben hat, weisen wir nochmals darauf hin, dass folgende Tarifangaben beim Bewerben Ihrer Schweizer Servicenummer unbedingt beachtet werden müssen!

Aktualisierung zu der Änderung  in der Schweiz zum 15.Juli 2015:
Bei Schweizer Mehrwertnummern gilt der angegebene Anruferpreis nun auch für Gespräche aus dem Mobilfunknetz. Zusatz „Ab Festnetz“ entfällt deshalb.

1. Die 0901 (diese ersten 4 Ziffern) müssen zusammen geschrieben, aber vom Rest der Nummer deutlich getrennt
sein, z.B. mit einem Leerzeichen, einem Punkt oder Strich,
also 0901 xxxxxx oder 0901-xxxxxx.

2. Die Preisangabe muss in sFr angegeben sein, mit der Angabe, dass der Preis pro Minute gilt,
z.B. „2,00 sFr/Min.“.

3. Die Preisangabe  muss DIREKT hinter oder unter der Servicenummer stehen,
d.h. in unmittelbarer Nähe zur Nummer, ohne anderen Text dazwischen.

4. Die Schriftgröße der Tarifangabe MUSS genauso groß sein wie die Servicenummer!
Erlaubt ist: die Nummer darf fett gedruckt sein, und die Tarifangabe nicht. Relevant ist die Schriftgröße!

Bitte bedenken Sie, dass jede Beschwerde des BAKOM mit erheblichem Arbeitsaufwand und hohen Kosten verbunden ist.
In der Regel beträgt allein die Beschwerdegebühr um die 420 sFr (Umrechnung in Euro erfolgt
immer gemäß dem aktuellen Wechselkurs) zzgl. Überweisungsgebühren in die Schweiz und unserem Aufwand.

Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert und bearbeitet. Trotzdem kann die KasCada GmbH keine Garantie für die Angaben übernehmen und schließt jegliche Haftung für unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Information aus.