Amtsblattmitteilung der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Kunden, liebe Linebetreiber,

dieses Schreiben haben wir (leicht abgewandelt) selbst vor einigen Tagen erhalten und sind verpflichtet, es an Sie weiter zu geben:

Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass (verschärfte Kontrollen der BNetzA) mit diesem Schreiben auf eine Amtsblattmitteilung der Bundesnetzagentur (689/2008, Amtsblatt-Nr. 23 vom 03.12.2008) hinweisen, in der klargestellt wird, dass die Verlängerung einer Servicerufnummer (sog. DDI / Suffix) in den Gassen 0800, 0180 und 0900 zur Untervermietung grundsätzlich rechtswidrig sei. Erlaubt ist ausschließlich die Eigennutzung.

Aus diesem Grund geht die Bundesnetzagentur nunmehr aktiv gegen Geschäftsmodelle vor, die u.a. die Verlängerung einer Servicerufnummer zum Gegenstand haben. Einzig die Verlängerung durch den Zuteilungsnehmer und für eigene Zwecke (z. B. verschiedene Nebenstellen für einzelne Mitarbeiter einer Firma, Telefax-Nummern etc.) würde zugelassen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, uns gegenüber bis spätestens 17.08.2009 durch Bestätigungsschreiben am Ende dieses Schreibens zu bestätigen, dass Sie die für Sie geschalteten Servicerufnummern ausschließlich für eigene Zwecke nutzen und nicht untervermieten.

Sollte uns die gewünschte Erklärung nicht bis zum o.g. Zeitpunkt vorliegen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Bundesnetzagentur unter Umständen die Abschaltung der betroffenen Servicerufnummern anordnet.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur bereits in ihrem Nummernkonzept 2009 die Absicht geäußert hat, dass zukünftig nur noch der Zuteilungsnehmer eine Servicerufnummer nutzen und schalten darf. Die Überlassung an Dritte soll grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr KasCada-Team

hideshariff